Arbeits- und Sozialrecht
Das Arbeitsrecht hat sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber immense Bedeutung. Das Arbeitsverhältnis sichert dem Arbeitnehmer und in der Regel seiner Familie die wirtschaftliche Grundlage und hat daher existentielle Bedeutung für den Arbeitnehmer. Kompetenter und zuverlässiger Rechtsrat ist daher in sämtlichen Fragen unerlässlich.
Wie soll man sich als Arbeitnehmer beispielsweise nach Ausspruch einer Abmahnung verhalten? Welche Möglichkeiten bestehen? Was ist zu tun nach Ausspruch einer Kündigung? Will ich meinen Arbeitsplatz behalten und das Arbeitsverhältnis fortsetzen oder bestehen andere Alternativen, wie zum Beispiel die einvernehmliche Beendigung oder Abwicklung des Arbeitsverhältnisses gegebenenfalls unter Zahlung einer Abfindung? Daneben treten auch häufig Probleme im Zusammenhang mit der Erstellung von Zeugnissen auf oder es sind Urlaubsansprüche oder Vergütungsfragen zu klären. Auch das Schwerbehindertenrecht, das Mutterschutzrecht, Elternzeit und Elterngeld werfen vielfältige Fragen auf.
Nicht zu vergessen ist, gerade auch im Zusammenhang mit Kündigungen, der sozialrechtliche Bezug des Arbeitsrechts. Die Beziehungen des Arbeitsrechts zum Sozialrecht sind zu beachten und auch bei sämtlichen Überlegungen mit ins Kalkül zu ziehen. Zu nennen hier sind insbesondere das Recht der Arbeitsförderung mit den verschiedenen dabei zu beachtenden Problempunkten wie zum Beispiel der Sperrzeit bei Bezug von Arbeitslosengeld I. Aber auch das Krankenversicherungsrecht ist zu berücksichtigen, insbesondere in Bezug auf die Zahlung von Krankengeld oder Fragen des Krankenversicherungsschutzes an sich. Zudem kommt es bedauerlicherweise immer wieder vor, dass Arbeitnehmer unter Umständen auf Dauer arbeitsunfähig werden, nicht zuletzt zum Beispiel aufgrund Mobbings von Arbeitskollegen oder gar Vorgesetzten. Gegebenenfalls steht dem Arbeitnehmer eine Erwerbsminderungsrente zu. Auch bezüglich solcher Konstellationen ist fachkundiger Rat unentbehrlich.
Selbstverständlich ist auch für Arbeitgeber das Arbeitsrecht von höchstem Interesse. Insbesondere Personalplanung und Personalstrukturierung spielen hier eine Rolle mit den hierbei aus arbeitsrechtlicher Sicht bestehenden Möglichkeiten. Auch sind im Vorfeld von Kündigungen eine Reihe von Voraussetzungen zu beachten, wie zum Beispiel die in der Regel erforderliche Abmahnung. Viele Arbeitgeber kündigen sehr blauäugig und hoffen dann zumeist im Rahmen der Güteverhandlung eine Regelung mit dem Arbeitnehmer treffen zu können. Dies scheitert oftmals beziehungsweise werden Regelungen zum (finanziellen) Nachteil des Arbeitgebers getroffen, da die Kündigungen meist auf sehr wackligen Füßen stehen. Dies kann vermieden werden, wenn schon im Vorfeld rechtskundige Beratung in Anspruch genommen wird. Eine Kündigung kann dann entsprechend vorbereitet werden und so die Erfolgsaussichten, dass die Kündigung auch in einem etwaigen Kündigungsschutzverfahren Bestand behält, deutlich erhöht werden. Nicht zu vernachlässigen ist auch, dass gerade bei betriebsbedingten Kündigungen oftmals Gestaltungsmöglichkeiten bestehen um derartige Kündigungen auch so zu begründen, dass sie in einem etwaigen Kündigungsschutzverfahren Bestand behalten.
Auch das kollektive Arbeitsrecht wirft viele Fragen auf für Arbeitgeber und auch Arbeitnehmer, wie zum Beispiel die Beteiligungsrechte des Betriebsrats, Interessenausgleich und Sozialpläne oder die Anwendbarkeit und Inhalte von Tarifverträgen.
Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber werden in unserer Kanzlei umfassend, zuverlässig und kompetent bezüglich aller Fragen des Arbeitsrechts und des Sozialrechts durch Frau Rechtsanwältin Johanna Steinle beraten und vertreten. Dabei wird stets auf die Umstände des Einzelfalles und Ihre Bedürfnisse eingegangen um für Sie eine optimale Lösung zu erzielen.
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