Privates Baurecht
Das private Baurecht ist eine vielschichtige und komplexe Materie. Treten Probleme, insbesondere Mängel, im Rahmen der Ausführung von Bauleistungen auf, geht es zumeist auch um nicht unerhebliche finanzielle Beträge.
Häufig gibt es zwischen den Beteiligten Streit, ob eine Bauleistung mangelhaft ist. Hier ist insbesondere für den Auftraggeber/Bauherrn von Interesse, welche Rechte ihm zustehen sowie welche Maßnahmen er ergreifen muss und auch wie Rechte prozessual mit Erfolg geltend gemacht werden können. In diesem Zusammenhang stellt sich den Beteiligten eine Reihe von Fragen. Was sind die Vertragsgrundlagen? Wurde die VOB/B in den Vertrag einbezogen? Ist eine Abnahme erfolgt? Müssen Fristen zur Mängelbeseitigung gesetzt werden? Hat der Bauherr ein Zurückbehaltungsrecht am Werklohn? Wie kann der Bauherr den Werklohnanspruch des Unternehmers abwehren? Kann der Bauherr den Mangel auf Kosten des Unternehmers beseitigen lassen? Wann ist der Werklohn fällig? Wie komme ich als Unternehmer an den Werklohn? Dies sind natürlich nur eine wenige Fragen, die auftauchen und zu klären sein können, insbesondere bei einer mangelhaften Bauleistung.
Daneben spielen in baurechtlichen Fällen regelmäßig auch Vergütungsfragen dahingehend eine Rolle, wenn es darum geht welche Vergütungsart vereinbart ist oder vereinbart werden kann. Hier seien nur beispielhaft der Einheitspreisvertrag oder der Pauschalvertrag genannt. Auch etwaige Anforderungen an die Rechnungsstellung sind gegebenenfalls zu berücksichtigen. So muss eine Rechnung nach der VOB/B beispielsweise prüfbar sein. Hierbei sind verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen.
Weitere abzuklärende Punkte könnten noch sein, ob der Unternehmer Abschlagszahlungen verlangen kann oder ob Nachträge zu bezahlen sind sowie ob es Möglichkeiten der vorzeitigen Vertragsbeendigung gibt und welche Rechtsfolgen sich daraus ergeben. Auch sind Sicherheiten im Bauvertrag sowohl für den Auftraggeber als auch für den Auftragnehmer von entscheidender Bedeutung. Hier seien nur beispielhaft genannt Vertragserfüllungsbürgschaften für Bauherrn und Unternehmer sowie die Sicherungshypothek des Bauunternehmers gemäß § 648 BGB.
Auch bauprozessuale Fragen sind eminent wichtig. Es ist zu entscheiden, ob man zur Sicherung der Beweise vor einem etwaigen Hauptprozess ein selbständiges Beweisverfahren einleitet und ob man auch weitere Beteiligte, gegen die Ansprüche bestehen könnten, im Rahmen einer Streitverkündung mit in den Prozess einbezieht. Zudem ist in einem Bauprozess genau darauf zu achten, welche Tatsachen vorzutragen und zu beweisen sind um das gewünschte Prozessziel auch zu erreichen. Nicht zuletzt sind auch Verflechtungen mit dem Architektenrecht zu beachten, da bei Baumaßnahmen häufig Architekten involviert sind. Es sind dann auch häufig Fragen des Architektenhonorars, der Architektenhaftung, der vorzeitigen Beendigung des Architektenvertrages sowie der Vertragsgestaltung im Architektenrecht zu klären.
Bei allen Fragen und Problemen des Baurechts und des Architektenrechts haben Sie in Frau Rechtsanwältin Johanna Steinle eine kompetente Ansprechpartnerin, die schon viele Jahre im Bau- und Architektenrecht tätig ist.
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