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ÜBERÖRTLICHE SOZIETÄT AUGSBURG - STARNBERG

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Miet- und Pachtrecht

Wir stehen in unserer Kanzlei in allen mietrechtlichen Fragen (Wohn- und Geschäftsraummiete) sowohl Mietern als auch Vermietern mit Rat und Tat zur Seite. Frau Rechtsanwältin Johanna Steinle ist mit ihrer langjährigen Erfahrung im Mietrecht hierbei die ideale Ansprechpartnerin für Sie.

Zentrale Fragen für den Mieter sind beispielsweise was zu tun ist, wenn die Mietsache mangelhaft ist oder der Vermieter eine Kündigung ausgesprochen hat. Bei Mängeln kommen unter anderem ein Zurückbehaltungsrecht am Mietzins, eine Mietminderung sowie Schadensersatz in Betracht. Bei einer etwaigen Minderung des Mietzins ist dann darauf zu achten, dass die Minderungshöhe realistisch angesetzt wird, da ansonsten eine Kündigung des Vermieters wegen Zahlungsverzuges folgen könnte. Bei einer Kündigung durch den Vermieter ist zu prüfen, ob die Kündigung schon formell überhaupt wirksam ist und ob sonst Angriffspunkte gegen die Kündigung möglich sind.

Aus Sicht des Vermieters ist es natürlich umgekehrt sinnvoll sich schon vor Ausspruch einer Kündigung rechtskundig beraten zu lassen um Fehler zu vermeiden. Häufig scheitern Kündigungen bereits an formalen Voraussetzungen.

Daneben entflammt sich der Streit immer wieder an Betriebskostenabrechnungen. Hier ist unter anderem abzuklären, ob die Tragung der Nebenkosten überhaupt wirksam auf den Mieter abgewälzt wurde, welcher Umlageschlüssel zur Anwendung kommt, welche Betriebskosten umlagefähig sind sowie welche Abrechnungszeiträume angesetzt werden dürfen. Zudem erweisen sich die Ablesungen bezüglich der Heiz- und Warmwasserkosten häufig als falsch oder es werden unberechtigterweise Schätzungen vorgenommen. Zudem versäumen Vermieter teilweise die Frist innerhalb der die Betriebskostenabrechnung dem Mieter zugehen muss. Umgekehrt machen Mieter Einwendungen gegen die Betriebskostenabrechnung nicht fristgerecht geltend.

Auch Fragen bezüglich der Durchführung von Schönheitsreparaturen, Beschädigungen der Mietsache, der Kaution, der Mieterhöhung, der Untermiete, des Wechsels der Vertragsparteien und der Beendigung des Mietverhältnisses stellen sich regelmäßig und bedürfen einer sach- und fachkundigen Beratung und Vertretung. Nicht zuletzt seien hier auch angesprochen  die bekannten Fälle des Mietnomadentums, die erhebliche Probleme, vor allem in finanzieller Hinsicht, aufwerfen können. Hier kann gegebenenfalls schon vor Abschluss des Mietvertrages und bei der Auswahl der Mietinteressenten durch Einholung so vieler Informationen wie möglich (z.B. Mieterselbstauskunft, Einsichtnahme in das Schuldnerverzeichnis, Erkundigung beim Arbeitgeber, Erkundigung beim derzeitigen Vermieter und/oder beim Vorvermieter usw.) verhindert werden, dass es insbesondere für den Vermieter ein böses Erwachen gibt. Für den Mieter vorrangig von Interesse sind zudem Möglichkeiten des Räumungsschutzes beispielsweise durch Einräumung von Räumungsfristen oder Vollstreckungsschutz.

Da im Bereich des Mietrechts die Rechtsprechung auch ständig im Fluss ist und auch fortwährend Neuerungen zu berücksichtigen sind, ist es unerlässlich sich rechtzeitig umfassend kompetent beraten und vertreten zu erlassen. In unserer Kanzlei sind Sie hier bei Frau Rechtsanwältin Steinle in den besten Händen.