Nachbarrecht
„Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt.“ Dieser bekannte Satz macht insbesondere auch heutzutage deutlich, dass das Verhältnis zwischen Nachbarn zu den konfliktträchtigsten und sensibelsten Bereichen des menschlichen Zusammenlebens zählt.
Grenzstreitigkeiten, Fensterrecht, Erhöhung einer Kommunmauer, die Einfriedung von Grundstücken, die Abstandsflächen baulicher Anlagen, der Grenzabstand von Pflanzen sind nur einige Schlagworte, die an dieser Stelle zu nennen sind.
Der nachbarliche Streit entflammt sich in der Regel aber aufgrund von Einwirkungen auf das Grundstück, wie zum Beispiel Immissionen (hier insbesondere Lärm, Gerüche, Rauch), Vertiefungen, Überhang von Zweigen oder Überfall von Früchten. Auch Betretungsrechte sind häufig Gegenstand von Auseinandersetzungen.
Da es kein einheitlich kodifiziertes Nachbarrecht gibt, sondern die anzuwendenden Bestimmungen und Gesetzesvorschriften verstreut sind und auch die Behandlung von Nachbarschaftsstreitigkeiten einen sensiblen Umgang erfordert, ist rechtlicher Rat unabdingbar um eine praktikable und auch friedensstiftende Lösung zu finden, die gewährleistet, dass zumindest ein „normales“ Zusammenleben ohne täglichen Streit oder Terror möglich ist. Die Wohnsituation ist entscheidend für das Wohlbefinden jedes Einzelnen. Es ist daher unerlässlich auch so zu agieren, dass ein geregeltes und vernünftiges Zusammenleben möglich ist.
Aus diesem Grund ist bei Nachbarstreitigkeiten in der Regel vor einem gerichtlichen Verfahren eine Streitschlichtung vor einer Gütestelle erforderlich. Erst wenn diese Streitschlichtung scheitert und erfolglos bleibt, kann ein Klageverfahren in Angriff genommen werden. Ein erfolgloses Schlichtungsverfahren ist Prozessvoraussetzung für ein etwaiges Klageverfahren. Eine Klage würde bei Nichtdurchführung der Schlichtung sonst als unzulässig abgewiesen werden.
Oftmals gelingt es im Rahmen der Schlichtung eine tragfähige Lösung für die Zukunft zu finden. Falls nicht und der böse Nachbar lenkt nicht ein, um auf obiges Zitat zurück zu kommen, müssen die bestehenden Rechte dann notfalls klageweise durchgesetzt werden und zwar unabhängig davon, ob es dem bösen Nachbarn gefällt oder nicht.
Nachbarschaftsstreitigkeiten bedürfen daher einer fachkundigen Beratung und Vertretung. Insbesondere auch deshalb, weil oftmals persönliche Emotionen bei den Beteiligten die Oberhand gewinnen und so den Blick auf die rechtliche Bewertung und eine praktikable Lösung verstellen. Frau Rechtsanwältin Steinle gewährleistet Ihnen in unserer Kanzlei eine sachkundige und problemorientierte Bearbeitung bezüglich aller auftauchenden Probleme des Nachbarrechts unter Berücksichtigung aller Interessen und Besonderheiten des Einzelfalles.
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