Ordnungswidrigkeiten / Bußgeldverfahren
Wer kennt die Situation nicht, man hat es eilig und ist ein wenig zu schnell unterwegs oder man ist derart in Gedanken versunken, dass man gar nicht erst bemerkt, zu schnell zu fahren.
Dann kommt in der Regel eines zum anderen und man wird auch noch geblitzt. Normalerweise werden Verkehrsteilnehmer bei Geschwindigkeitsverstößen nicht sofort angehalten, sondern erhalten einige Tage bzw. Wochen später einen Brief von der zuständigen Verwaltungsbehörde.
Dabei wird bei Verstößen, die mit max. 35.-- € geahndet werden, in der Regel zunächst ein Verwarnungsbogen zugesandt. Sofern der Verstoß anerkannt und innerhalb der gesetzten Frist das Verwarnungsgeld überwiesen wird, hat sich die Angelegenheit damit erledigt und der Verstoß zieht keine weiteren Folgen nach sich.
Erkennt der Verkehrssünder den Verstoß nicht an oder überweist er nicht innerhalb der gesetzten Frist das Verwarnungsgeld, dann wird aus dem Verwarnungs- ein Bußgeldverfahren.
Aber auch Bußgeldverfahren, die mit Geldbußen über 35.-- € geahndet werden, beginnen zunächst mit einem Anhörungsbogen ähnlich dem oben dargestellten Verwarnungsverfahren. Allerdings gibt es hier keine Möglichkeit, durch sofortige Zahlung das Verfahren zu beenden.
Nachdem der ausgefüllte Anhörungsbogen zurückgeschickt wurde, ergeht in der Regel nach einigen Wochen ein Bußgeldbescheid.
Der Verkehrsteilnehmer hat nunmehr zwei Möglichkeiten:
Er kann den Bescheid anerkennen oder hiergegen innerhalb einer Frist von zwei Wochen beginnend mit der Zustellung Einspruch einlegen.
Ersterenfalls ist das Verfahren damit rechtskräftig und abgeschlossen. Zweiterenfalls wird die Angelegenheit in der Regel in einem gerichtlichen Verfahren enden.
Grundsätzlich ist es dringend anzuraten, frühestmöglich fachkundigen anwaltlichen Rat in Anspruch zu nehmen, um hier Fehler zu vermeiden, die im späteren Verfahren häufig nicht mehr korrigiert werden können.
Wir vertreten Sie neben den üblichen Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren auch im Bereich der Umweltvergehen sowie der Steuervergehen.
Im Bereich der Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren stehen im Vordergrund die Trunkenheitsfahrten sowie das Problem der Fahrerlaubnisentziehung und des Fahrverbots.
Nutzen Sie die Gelegenheit zu einem persönlichen Vorgespräch. Besuchen Sie unsere Kanzlei und lassen sich hier ausführlich und umfassend beraten.
Die Kanzlei befindet sich unmittelbar im Augsburger Zentrum und ist sowohl mit den öffentlichen Verkehrsmitteln, als auch mit dem Auto gut erreichbar.
Unseren strafrechtlichen Notdienst erreichen Sie 24 Stunden rund um die Uhr an sieben Tagen die Woche unter der Rufnummer 0160-963 825 41. Sie werden auf Ihren Wunsch unmittelbar mit Herrn Rechtsanwalt Reissner verbunden bzw. erhalten kurzfristig einen Rückruf.
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