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ÜBERÖRTLICHE SOZIETÄT AUGSBURG - STARNBERG

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Strafrecht

In der Regel möchte sich niemand freiwillig mit einem strafrechtlichen Problem auseinandersetzen. Ist diese Situation jedoch einmal eingetreten, sind kompetenter Rechtsrat durch einen auf diesem Gebiet erfahrenen Rechtsanwalt, der Ihnen die Kraft und das Vertrauen entgegenbringt, diese schwierige Lebenslage nicht alleine bewältigen zu müssen, dringend erforderlich.

Insbesondere im Bereich des Strafrechtes sehen sich die Betroffenen häufig schutzlos der Staatsgewalt ausgesetzt. Polizeibeamte und Staatsanwälte greifen unter Umständen im Rahmen der Ermittlungen durch Wohnungsdurchsuchungen oder körperliche Untersuchungen intensiv in die Intim- und Privatsphäre von mehr oder weniger Beteiligten ein. Nicht selten werden aus Sicht der Betroffenen aus dem Nichts heraus von Gerichten Haftbefehle erlassen oder seitens der Staatsanwaltschaft Anklageschriften gefertigt, die nach dem ersten Anschein nur Belastendes enthalten, Entlastendes jedoch außen vor lassen.

Wer in das Schussfeld der Justiz geraten ist, ist gut beraten, schnellstmöglich Ausschau nach einem Anwalt zu halten, der ihm mit seiner Erfahrung zur Seite steht und sorgsam darauf achtet, die Interessen der Beteiligten in einem Strafverfahren zu wahren.

Dies alles ist umso besser möglich, je früher die Hilfeleistung beginnen kann. !!

Dabei können die strafrechtlichen Probleme unterschiedlichster Art sein. Unabhängig davon, was man dem Beschuldigten vorwirft, sollte der rechtzeitige Kontakt zu einem erfahrenen Strafverteidiger frühestmöglich gesucht werden. Die beste Strafverteidigung kann nur dann garantiert werden, wenn ein Vertrauensverhältnis zwischen dem Rechtsanwalt und dem Betroffenen aufgebaut wird und uneingeschränkt besteht. Dies gilt auch dann, wenn noch kein konkreter Schuldvorwurf vorliegt, eine Strafverfolgung jedoch zu befürchten ist.

Dank unserer langjährigen Erfahrung vertreten wir Sie kompetent und fachkundig in Strafverfahren jeglicher Art, sei es im Bereich des Steuerstrafverfahrens, des Wirtschaftsstrafverfahrens, des Jugendstrafverfahrens, des Kapitalstrafverfahrens oder des Betäubungsmittelstrafrechts. Unser Tätigwerden sollte dabei bereits im Ermittlungsverfahren beginnen, da Fehler in diesem Verfahrensstadium später häufig nicht mehr korrigiert werden können.

Darüber hinaus übernehmen wir für Sie die Vertretung im Berufungs- und Revisionsverfahren.

Nutzen Sie die Gelegenheit zu einem persönlichen Vorgespräch. Besuchen Sie unsere Kanzlei und lassen sich hier ausführlich und umfassend beraten.

Die Kanzlei befindet sich unmittelbar im Augsburger Zentrum und ist sowohl mit den öffentlichen Verkehrsmitteln, als auch mit dem Auto gut erreichbar.

Unseren strafrechtlichen Notdienst erreichen Sie 24 Stunden rund um die Uhr an sieben Tagen die Woche unter der Rufnummer 0160-963 825 41. Sie werden auf Ihren Wunsch unmittelbar mit Herrn Rechtsanwalt Reissner verbunden bzw. erhalten kurzfristig einen Rückruf.

Eine Vollmacht für Straf- und Bußgeldverfahren finden Sie hier: Vollmacht in Straf- und Bußgeldsachen