Unterhaltsrecht
Ab dem Monat der Trennung können Unterhaltsansprüche entstehen. Sei es der Kindesunterhalt, der Trennungsunterhalt oder aber auch der Unterhalt für die Kinder betreuende Person einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft.
Der Unterhalt ist geltend zu machen, so dass erst ab dem Monat ein Unterhaltsbetrag geschuldet ist, in welchem der Unterhaltspflichtige bezüglich der Bezahlung in Verzug gesetzt wurde.
Damit die Unterhaltsansprüche korrekt berechnet werden können müssen beide Ehegatten Auskunft über ihr Einkommen erteilen. Hierbei sind sämtliche Einkünfte im Sinne des § 2 EStG heranzuziehen.
Möchte ein Ehegatte berücksichtigungswürdige Schulden ansetzen sollte er auch hierüber Auskunft erteilen. Erst nach korrekter Auskunftserteilung kann der Unterhalt für vorhandene minderjährige Kinder, wie auch für den Kinder betreuenden Elternteil berechnet werden.
Damit die Vielzahl der unterhaltsrechtlichen Probleme berücksichtigt werden können sollte nach erfolgter Trennung kurzfristig rechtlicher Rat eingeholt werden.
Häufige Fragen, welche immer eine wichtige Rolle spielen sind:
- Wie hoch ist der Kindesunterhalt, der Trennungsunterhalt, der nacheheliche Unterhalt?
- Wie genau liest man die Düsseldorfer-Tabelle?
- Wie lange bekomme ich Unterhalt bzw. wie lange muss ich Unterhalt bezahlen?
- Wie viel muss mir als unterhaltspflichtige Person zum Leben verbleiben?
- Wann wechselt die Lohnsteuerklasse ? Wie viel muss ich dann noch bezahlen bzw. wie viel bekomme ich dann noch?
- Wie wirkt sich mein Firmenwagen aus, wie die Firmenwohnung?
- Was ist ein Wohnvorteil und wie wird dieser bewertet?
- Wann und wie viel muss eine Kinder betreuende Mutter arbeiten?
- Welche monatlichen Ausgaben kann ich einkommensmindernd bei der Unterhaltsberechnung in Abzug bringen?
- Was soll ich tun, wenn ich keinen Unterhalt bekomme?
- Wer bekommt das Kindergeld und wie wird dieses verrechnet?
- Wie lange muss ich meinem volljährigen Kind die Ausbildung oder das Studium finanzieren – und in welcher Höhe?
- Was passiert, wenn ich wieder eine Beziehung eingehe oder wieder heirate?
- Muss ich an meine Eltern Unterhalt zahlen?
- Etc. etc. etc
Der Fragenkatalog könnte noch über Seiten hinweg fortgesetzt werden. Diese und noch unendlich viele weitere Fragen und Probleme müssen unter Berücksichtigung der seit 01.01.2008 geltenden Gesetzeslage überprüft und gelöst werden.
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