Wohnungseigentumsrecht
Das Wohnungseigentum stellt eine eigenständige Form des Eigentums dar. Um das Wohnungseigentum ranken sich zahlreiche Fragen und Problemfelder, die insbesondere für Wohnungseigentümer aber auch Hausverwaltungen von höchstem Interesse sind.
Es beginnt oftmals schon mit der Frage, wie Wohnungseigentum begründet werden kann. In diesem Zusammenhang kann auch Bedeutung erlangen, wie der Teilungsvertrag oder die Teilungserklärung geändert werden kann. Zentraler Punkt und konfliktbeladen in wohnungseigentumsrechtlichen Angelegenheiten ist die Abgrenzung zwischen Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum, weil hiervon der Umfang der Berechtigung des Wohnungseigentümers zur baulichen Veränderung und insbesondere die Verpflichtung zur Kostentragung für die Instandhaltung und Instandsetzung des betreffenden Gebäudeteils abhängen.
Auch geben die Probleme rund um die Eigentümerversammlung immer wieder Anlass für Streitigkeiten. Hierbei seien nur genannt die Themen wie Einberufung der Versammlung, Tagesordnungspunkte, Beschlussfähigkeit, Protokolleinsicht, Beschlussmängel und Beschlussanfechtung. Wobei im Rahmen der Beschlussanfechtung oftmals gegen die Jahresabrechnung vorgegangen werden muss, da hierbei häufig Fehler vorhanden sind wie zum Beispiel eine unzulässige Schätzung des Warmwasserverbrauchs, die sich gegebenenfalls extrem zu Lasten eines Wohnungseigentümers auswirken können. Viele Wohnungseigentümer sind sich zudem nicht bewusst, dass ein Beschluss innerhalb eines Monats ab Beschlussfassung anzufechten ist und es hierbei auf den Zugang des Versammlungsprotokolls nicht ankommt.
Zudem ist die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums von wesentlicher Bedeutung. Hier ist unter anderem an die Aufgaben und Befugnisse des Verwalters, die Verwalterbestellung, die Entlastung und Abberufung des Verwalters als auch an die Haftung des Verwalters zu denken.
Konfliktträchtig ist auch der Mitgebrauch am Gemeinschaftseigentum. Tierhaltung, Nutzung von Flur, Keller und Waschraum sowie das Grillen auf Balkonen und Terrassen bieten immer wieder Streitstoff unter Wohnungseigentümern.
Zu beachten ist zudem, dass das Wohnungseigentumsrecht zum 01.07.2007 novelliert wurde mit Änderungen auch des Verfahrens vor dem Wohnungseigentumsgericht. Vor der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) war das Wohnungseigentumsverfahren ein Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, in dem insbesondere der Sachverhalt durch das Gericht von Amts wegen zu ermitteln war. Nunmehr ist das Verfahren der Zivilprozessordnung (ZPO) unterstellt, was nunmehr unter anderem bedeutet, dass die Parteien bestimmen welche Tatsachen sie dem Gericht unterbreiten und auch eine Beweisführungslast haben, also die Verpflichtung ihren Sachvortrag unter Beweis zu stellen.
Schon diese kurze Skizzierung der möglichen Probleme des Wohnungseigentumsrechts, einer komplexen und sehr konfliktbeladenen Materie, zeigt, dass hier zuverlässiger und sachkundiger Rechtsrat unerlässlich ist. Frau Rechtsanwältin Steinle beschäftigt sich seit mehreren Jahren intensiv mit diesem Rechtsgebiet und ist daher die ideale Ansprechpartnerin für Sie in allen wohnungseigentumsrechtlichen Fragen.
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