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ÜBERÖRTLICHE SOZIETÄT AUGSBURG - STARNBERG

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Werkvertragsrecht

Der Inhalt des abgeschlossenen Werkvertrages entscheidet häufig darüber, welche Ansprüche hieraus geltend gemacht oder abgewehrt werden können.

Aus diesem Grunde ist es beim Abschluss von Werkverträgen, die über die Geschäfte des täglichen Lebens hinausgehen, dringend anzuraten, rechtzeitig sach- und fachkundigen Rat einzuholen.

Wir beraten Sie bereits vor Abschluss des Werkvertrages, um mögliche Fehler, die im späteren teilweise nur noch sehr schwer oder überhaupt nicht mehr korrigiert werden können, von Beginn an zu vermeiden.

Neben der Beratung beim Abschluss von Werkverträgen vertreten wir Sie auch bei der Durchsetzung und Abwehr von Werklohnforderungen sowie der Geltendmachung von Mängelansprüchen.

Neben der außergerichtlichen Beratung und Vertretung sind wir selbstverständlich auch im gerichtlichen Verfahren für Sie tätig.